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Verpackungsmüll: Eine Steuer allein genügt nicht

Das Verfassungsgericht hat die Tübinger Verfassungssteuer für rechtens erklärt. Damit sich Mehrwegverpackungen durchsetzen und Müll reduziert wird, muss noch mehr passieren. Ein Kommentar von Rechtskorrespondent Christian Rath.

von Christian Rath · 22. Januar 2025
Verpackungsmüll auf einem öffentlichen Mülleimer

Mit einer Verpackungssteuer will Tübingen gegen die Müllberge vorgehen.

Nun herrscht endlich Rechtssicherheit. Drei Jahre nach Einführung der Tübinger Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben. Es spreche rechtlich nichts gegen die Einführung der kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen für Take-Away-Speisen und -Getränke. Der Pioniergeist und die Hartnäckigkeit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer hat sich wieder einmal durchgesetzt.

Vorreiter Kassel

Wie sich die Zeiten ändern. In den 1990er-Jahren war Kassel Vorreiter mit einer kommunalen Verpackungssteuer. Doch 1998 wurde die fortschrittliche Kommune ausgerechnet vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen verstoße gegen das bundesweite Abfallrecht, das derartiges nicht vorsehe, ja geradezu ausschließe. Eine Entscheidung, die damals sehr kontrovers diskutiert wurde.

Boris Palmer hat darauf gesetzt, dass Karlsruhe rund 25 Jahre später anders entscheiden wird und er hat Recht behalten. Das liegt zum einen natürlich am Bundesrecht, das sich weiterentwickelt hat (auch wenn es immer noch keine bundesweite Verpackungssteuer vorsieht). Zum anderen hat sich aber auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem grundlegendem Beschluss zum Staatsziel Klimaschutz 2021 selbst in die Pflicht genommen. Es hätte sich lächerlich gemacht, wenn es erneut Widersprüche zwischen Bundes- und Kommunalrecht konstruiert hätte.

Was die Verpackungssteuer bewirkt

Nun werden vermutlich viele Kommunen dem Tübinger Beispiel folgen. Das wird ihnen zunächst einmal Einnahmen bringen. Tübingen rechnet mit rund 700.000 Euro pro Jahr. Das eigentliche Ziel, dass Verbraucher massenhaft von Einweg auf Mehrweg umsteigen, wird aber mit einer Steuer nicht automatisch erreicht. Schließlich ist Einweg viel zu bequem.

Es sollte bald einheitlich nutzbare Mehrwegsysteme für Getränke und Take-Away-Speisen geben statt Insellösungen für jede Gaststätte und jede Imbisskette. Und die Behältnisse müssen an vielen Stellen gegen Pfand zurückgegeben werden können, damit man sie nicht ständig mit sich herumtragen muss. Erst dann hat Mehrweg im Alltag eine Chance.

Autor*in
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent für verschiedene Tageszeitungen, den vorwärts und die DEMO.

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