Aktuelles

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Altschuldenhilfe für Kommunen vor

Die rot-grüne Minderheitsregierung will Kommunen mit hohen Kassenkrediten von ihrer Last befreien. Am Freitag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen. Doch die Hürden dafür im Bundestag und Bundesrat hängen hoch.

von Carl-Friedrich Höck · 27. Januar 2025
Nahaufnahme Jörg Kukies

Bundesfinanzminister Jörg Kukies will Kommunen dabei helfen, ihre Altschuldenproblematik zu lösen.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte es nach dem Ampel-Aus versprochen: Noch vor der Wahl werde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf einbringen, um Kommunen zu entlasten, die unter einer hohen Altschuldenlast leiden. Nun macht die Bundesregierung ernst: Am Freitag hat das Kabinett per Umlaufverfahren eine entsprechende Vorlage beschlossen.

Ausnahmeregelung in der Verfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Grundgesetz zu ändern und um einen neuen Artikel 143h zu ergänzen. Dieser würde es dem Bund einmalig erlauben, sich finanziell unmittelbar an Maßnahmen der Länder zu beteiligen, um ihre Kommunen zu entlasten. Konkret heißt das: Der Bund dürfte dann maximal die Hälfte der Kosten übernehmen. Bisher ist das im föderalen Staat nicht möglich, weil die Kommunen verfassungsrechtlich zu den Bundesländern gehören.

Die Ausnahmeregelung würde in den Übergangsvorschriften des Grundgesetzes verankert, sodass sie ausdrücklich nur einmal genutzt werden kann. Trotzdem sind die Hürden für den Gesetzentwurf hoch: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Der Gesetzentwurf ist so gestrickt, dass auch Länder nachträglich unterstützt werden können, die bereits Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen getroffen haben. Somit würde kein Bundesland dafür bestraft werden, dass es bereits in Vorleistung gegangen ist, ohne auf Hilfe vom Bund zu warten.

Kommunen haben Kassenkredite angehäuft

Im Wesentlichen geht es bei den Altschulden um Kassenkredite. Eigentlich haben sie den Zweck, nur vorübergehend die Liquidität einer Kommune sicherzustellen. Doch viele Kommunen sind in eine strukturelle Haushaltsschieflage geraten und mussten deshalb auf Kassenkredite zurückgreifen. Laut Bundesregierung betrug der Schuldenberg Ende 2023 bereits 31 Milliarden Euro. „Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern“, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf. Gleichzeitig müssten die Länder insgesamt eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen gewährleisten, damit die Liquiditätskredite nicht erneut anwachsen.

Das Problem der hohen Kassenkredite betrifft vor allem Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte nach dem Kabinettsbeschluss, dass die finanzielle Entlastung auch für ostdeutsche Kommunen wichtig sei. Viele kommunale Wohnungsunternehmen litten seit der Wiedervereinigung unter der Altschuldenlast aus DDR-Zeiten. Das erschwere den sozial orientierten Unternehmen Investitionen in den Neubau oder die Sanierung von Wohnungen.

Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) sprach nach dem Kabinettsbeschluss von einem „ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität“. Der Bund wolle den Kommunen helfen, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, „damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können.“ Es liege nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.
 

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

Noch keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.