SPD-Kommunale begrüßen Gesetzentwurf zu Altschuldenlösung
Die rot-grüne Minderheitenregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Bund und Ländern ermöglichen soll, überschuldete Kommunen zu entlasten. Dazu müsste die Verfassung geändert werden.
Cornelia Winter
Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), begrüßt die Pläne, noch in dieser Legislatur den Weg für eine Altschuldenlösung für Kommunen zu ebnen.
Geht es nach den Plänen der rot-grünen Minderheitsregierung, dann möchte sie vor der Bundestagswahl noch die gesetzlichen Grundlagen für ein wichtiges Vorhaben schaffen: Überschuldete Kommunen sollen mit Hilfe des Bundes entlastet werden können. Einen Gesetzentwurf für die notwendige Grundgesetzänderung hat Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) vor gut einer Woche vorgelegt. Das Finanzministerium geht von kommunalen Altschulden in Höhe von rund 31 Milliarden Euro (Ende 2023) aus.
Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), begrüßte den Entwurf. „Viele Städte und Gemeinden leiden unter hohen Altschulden, die sich aufgrund ihrer schwierigen Lage im wirtschaftsstrukturellen Wandel angehäuft haben und ihre Handlungsmöglichkeiten erdrosseln.“
Kornblum: Kommunen benötigen Unterstützung
Es gebe viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien könnten, so Kornblum. Ihnen fehle die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. „Sie benötigen eine Unterstützung von Bund und Ländern“, bekräftigte Kornblum.
Der Vorschlag sieht vor, dass dem Bund ermöglicht wird, sich einmalig zur Hälfte an einer Schuldenübernahme zu beteiligen. Die andere Hälfte soll das jeweilige Bundesland tragen. Dafür wird ein neuer Artikel im Grundgesetz geschaffen, denn grundsätzlich kann der Bund sich nicht an einer Entschuldungsmaßnahme beteiligen – dafür sind allein die Länder zuständig. Um das Grundgesetz zu ändern, ist allerdings sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Bundes-SGK macht Druck
Die Bundes-SGK rief die Länder und die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, „mit dieser Grundgesetzänderung den Weg für eine Altschuldenhilfe des Bundes für besonders belastete Kommunen in der kommenden Legislaturperiode freizumachen“.
Bisher erscheinen die Erfolgsaussichten jedoch gering. Laut einem Bericht der Rheinischen Post finden jetzt auf allen Ebenen Gespräche mit Union und FDP statt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte laut dem Bericht, er halte eine Lösung für unrealistisch, das wisse auch „jeder in Berlin“.
Jochen Ott, Vorsitzender der NRW-Fraktion, konterte in einer Mitteilung: „Die Lösung der Altschuldenfrage ist für die Kommunen in unserem Land elementar.“ Es sei müßig, darüber zu streiten, woran sie bisher gescheitert sei. Daher sollte sie auch kein „Spielball für argumentative Nebelkerzen zu parteitaktischen Zwecken werden“.
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.