Warum die Sportmilliarde später fließt
Wer sich bei der neuen Ausschreibung des Bundes für die Förderung von Sportstätten beworben hat, muss sich in Geduld üben. Wegen der vielen Interessenten verzögert sich das Auswahlverfahren um zwei Monate.
Heinz Wraneschitz
Das Hallenbad in Wilhermsdorf muss saniert werden. Der Gemeinderat hofft auf die Sport-Förderung vom Bund.
„Bei der Sportmilliarde kann der Zeitplan nicht gehalten werden“, verkündete Wilhermsdorfs Bürgermeister Uwe Emmert (CSU) kürzlich seinem Gemeinderatsgremium. Diese Entwicklung hat indes Konsequenzen für Projektideen überall im Land. Im Herbst 2025 hatte der Bund das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ angekündigt. Im „Projektaufruf“ vom 16. Oktober 2025 ist zu lesen: „Ende Februar 2026: Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags“. Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) teilte damals mit: Das Programm „soll gleichzeitig als Modellprojekt zum Bürokratieabbau umgesetzt werden“.
Verzögerung bis nach Ostern
Doch seit Kurzem wissen die Antragstellenden wie die Marktgemeinde Wilhermsdorf im Landkreis Fürth: „Frühestens nach Ostern“ (Emmert) würden sie erfahren, ob sie tatsächlich für ein oder mehrere eingereichte Projektskizzen Förderanträge stellen dürfen.
Still und leise machte das für die Bearbeitung zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus Februar April. Auf der BBSR-Webseite steht jetzt: „Die eingereichten Projektskizzen werden anhand der im Projektaufruf genannten Bewertungskriterien vorgeprüft. Auf dieser Grundlage wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich Mitte April 2026 die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind.“
Riesiges Interesse an der Ausschreibung
Warum die zweimonatige Verschiebung? Der Auslober der Ausschreibung, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nennt „die hohe Anzahl an eingegangenen Interessensbekundungen“ als Grund. Konkret wurden „über 3.600 Interessenbekundungen aus Kommunen und Landkreisen eingereicht. Die beantragte Gesamtfördersumme beträgt über 7,5 Milliarden Euro.“ Dafür aber stehen in den Bundes-Haushalten der Jahre 2025 und 2026 zusammen gerade mal 916 Millionen Euro Programmmittel bereit. Damit kann also nur etwa ein Achtel der Förderwünsche erfüllt werden.
Dass sich das BMWSB über die Antragsmenge gewundert hat, muss erstaunen. Denn laut dem „KfW-Kommunalpanel 2025“ der bundeseigenen Bank hatten Deutschlands Kommunen im Jahre 2024 allein im Bereich Sport einen „wahrgenommenen Investitionsrückstand von rund 15,58 Milliarden Euro". In Wilhermsdorf und Langenzenn beispielweise sind die beiden Hallenbäder ziemlich marode; gemeinsam versucht man sich momentan mit dem Betrieb der Halle in Wilhermsdorf sprichwörtlich über Wasser zu halten. Unter Federführung der Stadt Langenzenn wurde deshalb das Interesse am Neubau einer solchen Schwimmstätte bekundet – und an Bundes-Fördermitteln von etwa sechs Millionen Euro bei 22 Millionen Gesamtkosten.
Wilhermsdorf selbst hat eine zweite Projektskizze zur „Sportmilliarde“ eingereicht: Für ein Vollformat-Kunstrasen-Fußballfeld auf dem Gelände des örtlichen TSV. Das käme mit um die 800.000 Euro wesentlich billiger als das Hallenbad. Damit wäre auch die Fördersumme wesentlich geringer. Doch ob teure Projekte – mit deshalb weniger Verwaltungs- und Auswahl-Aufwand bei der Behörde BBSR und deren Helfer der „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“ – oder niedrigpreisigere gefördert werden sollen, dazu ist in den Bundes-Förderrichtlinien nichts zu finden.
Einladung zu einem Koordinierungsgespräch
Fest steht nur, wie es nach der Erstauswahl weitergeht: Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages die Projekte bestimmt hat, „werden die ausgewählten Kommunen vom BBSR zunächst zu einem Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen“, teilte das BMWSB auf Anfrage mit.
Was hat das mit dem erwarteten Bürokratieabbau zu tun? „Die entsprechende Abfragen werden auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Das sich für die ausgewählten Kommunen anschließende Bewilligungsverfahren unterliegt den haushaltsrechtlichen Vorgaben an die Gewährung von Zuwendungen des Bundes an Kommunen. Da in erheblicher Höhe Steuermittel bereitgestellt und für Projekte ausgezahlt werden, stellen diese Regelungen deren ordnungsgemäße und rechtskonforme Verausgabung sicher“, schreibt uns das Bauministerium zur Erklärung.
Den Verwaltungen bleiben nach besagtem Koordinierungsgespräch aber nur vier Wochen, um die Anträge zu formulieren. Bis dahin „sind von den Kommunen die Zuwendungsanträge einzureichen“ setzt das BMWSB eine klare Frist. Das BBSR kann sich für die Vorauswahl viel mehr Zeit nehmen.
ist freier Autor und lebt in der Metropolregion Nürnberg. Seine Schwerpunkte sind Umwelt, Energie, Wirtschaft.