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Bund und Länder vereinfachen die Förderung strukturschwacher Regionen

7. Januar 2026 15:56:57

Mit der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützen Bund und Länder strukturschwache Räume. Zum Jahresbeginn wurde die Förderung neu aufgestellt. Kommunen sollen mehr Spielräume erhalten.

Ladenzeile mit Glasfront

Leerstand in einer Duisburger Einkaufsstraße: Mit der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” fördern Bund und Länder strukturschwache Regionen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesfinanzministerium und die Bundesländer haben die Förderung für strukturschwache Regionen systematisch überarbeitet. Das neue Regelwerk ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung hin.

Konkret geht es um die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW. Gemeinschaftsaufgaben sind Aufgaben, die der Bund mitfinanziert, obwohl sie eigentlich in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fallen. Dies darf der Bund laut Grundgesetz, wenn die Aufgaben „für die Gesamtheit bedeutsam“ und „zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich“ sind.

2026 fließen 1,3 Milliarden in Gemeinschaftsaufgabe

Die GRW wurde im Jahr 1969 ins Leben gerufen, um strukturschwache Regionen zu fördern. Seitdem sind insgesamt 82 Milliarden Euro in die Strukturförderung geflossen. Für das Jahr 2026 stehen Mittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bereit – je zur Hälfte finanziert von Bund und Ländern. Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen, Beschäftigung schaffen und sichern sowie Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Mit der Neuaufstellung der GRW soll das Programm vereinfacht werden und mehr Anreize für Wirtschaftswachstum setzen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen.“

Was sich bei der Wirtschaftsförderung ändert

Reiches Ministerium nannte unter anderem diese Neuerungen:

  • Der Förderzugang wird vereinfacht. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird nun „anhand einer klaren Branchenliste“ geprüft. Das heißt: Wenn der Betrieb nicht zu einer Branche gehört, die auf einer „Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszeige” steht, kann er gefördert werden. Bisher galt ein differenzierter Förderzugang, der für Unternehmen aus verschiedenen Branchen unterschiedlich niedrige oder hohe Hürden vorsah.
  • Die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze wurden für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt. Zum Beispiel müssen sie mit den geförderen Projekten nur noch fünf Prozent neue Arbeitsplätze schaffen, statt wie bisher zehn Prozent. Das gilt zunächst bis Ende 2028. Diese niedrigeren Anforderungen galten bisher nur für Unternehmen, die verstärkt in Klima- und Umweltschutz investieren. Ausbildungsplätze sollen in Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang doppelt angerechnet werden – auch diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet.
  • Erstmals können auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, wenn sie ihre Produktivität um mindestens zehn Prozent steigern. Zweck der Neuregelung ist es, dass Unternehmen in ihre langfristige Standortsicherung investieren und so auch bestehende Arbeitsplätze erhalten.
  • Bis Ende 2028 kann der kommunale Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen erstmals anteilig gefördert werden. Das soll den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten verschaffen.
  • Bisherige Förderprogramme werden gebündelt. Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ geht in der GRW auf.
  • Auch „Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen“ können nun gefördert werden, um Innovationen zu stärken. Die maximale Fördersumme für Innovationscluster wurde von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt.

Weiterführende Informationen:
bundeswirtschaftsministerium.de

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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