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München verschärft Dieselfahrverbot

Der Müncher Stadtrat hat beschlossen, das Dieselfahrverbot zu verschärfen. Allerdings gibt es eine Ausstiegsklausel. Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine schnelle Umsetzung der Maßnahme. 

von Karin Billanitsch · 27. November 2024
München

Blick auf die Landshuter Allee, einer stark belasteten Hauptverkehrsader in München. Hier wurden die geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten. 

Die Stadt München hat am Mittwoch ein verschärftes Dieselfahrverbot beschlossen. Die Vollversammlung des Stadtrats hat sich für eine Durchfahrtsbeschränkung an der Landshuter Allee, einer stark befahrenen Hauptverkehrsader ausgesprochen. Sie gilt auf einer bestimmten Strecke für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter. 

Urteil: Tempo-30-Zone reicht nicht aus 

Hintergrund: Im April 2024 hat der Münchner Stadtrat unter Führung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) beschlossen, Tempo 30 auf der belasteten Strecke einzuführen. Damit hat die Stadt aber eine schwächere Maßnahme ergriffen, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuvor angeordnet hatte. Die Richter*innen hatten Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge als notwendige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte gefordert. Bisher gilt in der Münchner Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel-4-Fahrzeuge der Norm 4 und schlechter. 

Gegen die Einführung von Tempo 30 hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD geklagt. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von Oktober 2024 wurde das bereits im März 2024 ergangene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes jetzt rechtskräftig. Demnach muss die Kommune Maßnahmen ergreifen, um die Abgas-Grenzwerte zu senken – was sich in dem Beschluss vom Mittwoch wiederfindet. 

Hintertür bleibt offen 

Allerdings haben sich die Münchner Stadträte eine Hintertür in Form einer Ausstiegsklausel offen gelassen: „Sollte allerdings die im ersten Quartal 2025 vorliegende Auswertung des Verkehrsversuchs „Tempo 30“ und eine darauf aufbauende Immissionsprognose für die Jahre 2025 und 2026 sowie der ermittelte Jahresmittelwert 2024 zeigen, dass die Grenzwerte künftig auch ohne die jetzt beschlossene Verschärfung des Dieselfahrverbots unterschritten werden, muss diese nicht umgesetzt werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. 

„Mit der beschlossenen Verschärfung der bestehenden Dieselfahrverbote für eine Teilstrecke der Landshuter Allee entsprechen wir dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs“, stellte Oberbürgermeister Dieter Reiter klar.  Es müsse aber noch über drei wichtige Fragen Klarheit herrschen und zählte auf: „Was bringt die Tempo 30-Maßnahme? Wie hoch ist der Jahresmittelwert 2024? Und wie lauten die Immissionsprognosen für 2025 und 2026?“ Er wolle nur verhältnismäßige Maßnahmen umsetzen und findet deshalb die Ausstiegsoption „sehr wichtig“.

Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz wies auch darauf hin, dass sich die lufthygienische Situation an der Landshuter Allee im Vergleich zur Urteilsverkündung im März 2024 bereits „positiv entwickelt“ habe. Die genauen Gründe dafür kenne man nicht, aber: „Wir müssen deshalb noch abwarten, welche Auswirkungen die Tempo 30-Maßnahme hat und wie letztendlich der Jahresmittelwert ausfällt.“

Beteiligung der Bürger 

Der Abstimmung über den Luftreinhalteplan soll nun eine Phase der Bürgerbeteiligung folgen. Vom 11. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 kann die Öffentlichkeit Stellung beziehen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Auskunft der Stadt „rechtlich und fachlich gewürdigt“ und dem Stadtrat vorgelegt. 

Bis dahin soll auch der Jahresmittelwert 2024 und die Immissionsprognosen für 2025 und 2026 vorliegen sowie der Verkehrsversuch Tempo 30 ausgewertet sein. Dann wird der Stadtrat voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 eine finale Entscheidung treffen können. 

DUH fordert schnelle Umsetzung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte Oberbürgermeister Reiter nach dem Stadtratsbeschluss auf, das verpflichtende Dieselfahrverbot auch unabhängig vom Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert 2024 schnellstmöglich umzusetzen. „Damit München für die überarbeiteten strengeren Schadstoff-Grenzwerte gerüstet ist, muss das Dieselfahrverbot auch unabhängig vom Jahresmittelwert 2024 kommen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. 

Er verwies auch auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, die von 10. Dezember an gilt.  Damit müssten in den nächsten Jahren ohnehin deutlich niedrigere Grenzwerte eingehalten werden.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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