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Wie der Bund den Fußverkehr stärkt

Das Bundeskabinett hat erstmals eine nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen. Das Zufußgehen soll gleichwertiger Teil der Mobilität werden. 

 

von Karin Billanitsch · 19. Februar 2025
Fussgänger im Verkehr

Neue nationale Fußverkehrsstrategie: Das Zufußgehen soll aufgewertet werden und als gleichberechtigt neben anderen Verkehrsteilnehmern gelten, im Sinne einer „multimodalten Mobilität“.

Ein großer Schritt für den Fußverkehr“: Mit diesen Worten begrüßte der Verein Fuss e.V. die neue nationale Fußverkehrsstrategie. Nach 90 Jahren Vernachlässigung sei der Wert der meist verbreiteten Mobilitätsform anerkannt, hieß es in einer Mitteilung. „Ziel der neuen Strategie ist es, das Zufußgehen als zentralen Bestandteil der multimodalen Mobilität zu stärken und dadurch den Anteil des Fußverkehrs zu steigern“, heißt es in dem 21-seitigen Papier. 

Die Gleichwertigkeit von Fußverkehr im Vergleich zum Auto oder Fahrrad war auch eine zentrale Empfehlung des 63. Verkehrsgerichtstags Ende Januar. Die Zahl der Unfälle mit Fußgängern müsse deutlich gesenkt werden, warnten Experten. 

Vision Zero als Ziel

Die Strategie wurde unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) entwickelt und will erreichen, dass „Fußgänger sich sicherer bewegen“ können. 
Dabei ist die so genannte Vision Zero zentral, die anstrebt, dass im Straßenverkehr keine Menschen mehr getötet oder schwer verletzt werden. 

Weitere Ziele: Die Wege sollen attraktiver und barrierefreier gestaltet werden, damit gleichzeitig auch der öffentliche Raum lebenswerter wird. Das soll, so die Autoren, die Gesundheit fördern, die lokale Wirtschaft stärken und sei zudem „ressourcenschonend und klimafreundlich“. 

DStGB: „Strategie greift zu kurz“

Bei der Planung und Gestaltung spielen die Kommunen eine zentrale Rolle, die Strategie enthält eine Reihe von an Städte, Kreise und Gemeinden gerichtete Vorgaben. Entsprechend kritisch äußerte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund, „die Strategie greife zu kurz, da sie insbesondere Handlungsempfehlungen an Länder und Kommunen formuliere, die nicht abgestimmt seien. 

„Das BMDV erwähnt in der Strategie die erfolgte Etablierung des Bund-Länder-Arbeitskreises Fußverkehr. Das Gremium schließt die maßgeblichen Akteure für die Umsetzung der Fußverkehrsinfrastruktur, die Kommunen aus“, bemängelte der DStGB.

Deshalb sieht der kommunale Verband die Strategie lediglich „als Auftakt, um den Fußverkehr durch den Bund besser zu unterstützen“. Der Bund sollte durch eigene Mittel den Fußverkehr und hierbei insbesondere die Verkehrssicherheit stärken, hieß es in der Mitteilung. 

Als gutes Beispiel erwähnt der DStGB das Sonderprogramm des Bundes Stadt+Land zur Radverkehrsförderung. „Gerade in Kombination mit der Radverkehrsförderung sollten künftig Mittel von Bund und Ländern flexibel auch zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in den Kommunen genutzt werden können“, schlägt der DStGB vor. 
 

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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