Rheinland-Pfalz stärkt das kommunale Ehrenamt
Wie Familie, Beruf und ehrenamtliche Tätigkeit besser vereinbart werden können: Änderungen im Ehrensoldgesetz verbessern die Rahmenbedingungen. Ein Gastbeitrag von Simone Schneider, Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.
Privat
Simone Schneider, Staatssekretärin im Innenministerium Rheinland-Pfalz.
Am 9. Juni 2024 wurden in Rheinland-Pfalz bei den allgemeinen Kommunalwahlen die Mitglieder der kommunalen Gremien neu gewählt. Diese ehrenamtlich wahrgenommenen Tätigkeiten sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Vor Ort in den Kommunen setzen sich die Entscheidungsträgerinnen und -träger direkt für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Hier erleben Menschen politische Entscheidungen unmittelbar.
Kümmerer in den Gemeinden
Die ehrenamtlich Tätigen sind die Kümmerer in den Gemeinden. Ihnen gilt mein Dank und meine hohe Anerkennung für das freiwillige Engagement, das sie in ihrer Freizeit für unsere Gemeinschaft aufbringen. Doch wir wollen es nicht bei reinen Dankesworten belassen. Der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, das kommunale Ehrenamt konkret zu unterstützen und möglichst gute Rahmenbedingungen für dessen Ausübung zu schaffen.
Anspruch auf Ehrensold
Wir haben daher eine Änderung der gesetzlichen Regelungen für den Ehrensold auf den Weg gebracht. Mit einem Ehrensold wird das langjährige ehrenamtliche Engagement von früheren Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Beigeordneten und Kreisbeigeordneten sowie von Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern gewürdigt und finanziell entschädigt.
Der neue Gesetzentwurf erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Bisher ruht der Anspruch auf Ehrensold für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten bis zum Eintritt in den Ruhestand oder bis zur Verrentung. Zukünftig sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – wie die Beschäftigten in der Privatwirtschaft auch – schon ab Vollendung des 55. Lebensjahres einen Ehrensold erhalten.
Auch hauptamtliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen nicht mehr von einem Anspruch auf Ehrensold ausgeschlossen werden. Außerdem werden die Vorsitzenden des Bezirkstags der Pfalz in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen. Hin und wieder liegt es einfach nur am konkreten Wahltermin, dass ein Anspruch gerade so nicht erreicht wird. Es wird deshalb klarer gefasst, dass die zum Erwerb eines Anspruchs auf Ehrensold erforderliche Amtszeit von zehn Jahren bei einer Unterschreitung von bis zu sechs Monaten, z.B. auf Grund eben des Wahltermins, trotzdem als erfüllt gilt.
Rahmenbedingungen verbessert
Die Änderungen im Ehrensoldgesetz sind die Fortführung der umfangreichen Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts. So wurden bereits im März 2023 die Gemeinde- und Landkreisordnung mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und ehrenamtlicher Tätigkeit geändert.
Dazu zählt, dass die Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme nicht nur mehr wie bisher in Notlagen geschaffen wurde, sondern generell gilt. Ebenso wurden die Aufwandsentschädigungen und der Ehrensold für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte zwei Mal um jeweils sechs Prozent erhöht. Durch Anpassungen in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift wurde eine bessere personelle Unterstützung für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister in größeren Gemeinden ermöglicht, um sie zu entlasten.
All diese Maßnahmen tragen dazu bei, das kommunale Ehrenamt noch attraktiver zu machen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Der genannte Gesetzentwurf wurde in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht und mittlerweile vom Landtag beschlossen.
Dieser Artikel erschien zuerst in Vorwärts kommunal im Landesteil Rheinland-Pfalz